Dr. med. Ulrich Paggen

Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie









Ich biete tiefenpsychologisch fundierte Einzel-Psychotherapie für Erwachsene
als Kurzzeittherapie (25 Stunden)
oder Langzeittherapie (50 - maximal 100 Stunden)
in meist wöchentlicher Frequenz (Zeit pro Sitzung 50 min.)

Nach den Psychotherapierichtlinien ist Psychotherapie bei seelischen Krankheiten indiziert. Seelische Krankheit ist definiert als Störung der

  • Wahrnehmung
  • Erlebnisverarbeitung
  • der sozialen Beziehungen
  • oder der Körperfunktionen

Der Krankheitscharakter der Störungen kommt darin zum Ausdruck, dass sie der willentlichen Steuerung durch die Patienten nicht mehr oder nur teilweise zugänglich sind.

Anwendung findet Psychotherapie z.B. bei Angsterkrankungen, Depressionen, psychosomatischen Beschwerdebildern, Persönlichkeitsstörungen, Traumafolgestörungen, einschneidenden Lebenskrisen, mit Einschränkungen auch bei Psychosen oder Suchterkrankungen.

Psychotherapie ist die Behandlung von psychischen und körperlichen (psychosomatischen) Störungen und Krankheiten durch gezielten Einsatz psychologischer Techniken unter der bewussten Nutzung der Beziehung zwischen Arzt und Patient.

Im Rahmen einer emotionalen, sicheren Beziehung soll es dem Patienten möglich werden, Konflikte zu bearbeiten, neue Perspektiven einzunehmen und über die Gewinnung von Einsichten in seelische Prozesse die Möglichkeit für eine Umorientierung zu erhalten.

Die von mir angebotene tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie geht davon aus, dass unser Handeln, Denken und Fühlen in erheblichem Maße durch unbewusste Prozesse beeinflusst wird. Durch Vorgänge in der therapeutischen Beziehung und die Techniken der Klärung, Konfrontation und Deutung sollen neben den dem Bewusstsein zugänglichen Problemfeldern auch unbewusste Konflikte bearbeitet werden, um Blockaden im zwischenmenschlichen Bereich und in der Persönlichkeitsentfaltung zu lösen.

Nicht bei allen Patienten sind jedoch konfrontative und deutende Techniken hilfreich. Bei der Behandlung von Patienten mit Persönlichkeitsstörungen oder schweren Somatisierungsstörungen geht es mehr um Ich-Stärkung, Unterstützung und Halt gebende Interventionstechniken im Sinne der strukturbezogenen Psychotherapie.

Neben tiefenpsychologischen Methoden werden je nach Störungsbild auch Techniken anderer Therapieschulen eingesetzt.

Rahmenbedingungen:

  • Der Psychotherapeut ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Auskünfte an Dritte sind nur nach einer Entbindung von der Schweigepflicht möglich
  • In Vorgesprächen hat jede/r Patient/in die Möglichkeit, seinen Therapeuten kennen zu lernen, um so zu klären, ob eine gemeinsame Arbeit vorstellbar ist
  • Termin-Absagen von vereinbarten Therapiesitzungen müssen sobald wie möglich erfolgen, jedoch mindestens 24 Stunden vorher

Kostenübernahme:

Psychotherapeutische Behandlungen gehören zu den Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Auf Antrag und nach dessen Genehmigung werden die Kosten für die Psychotherapie von den Kassen übernommen.
Deshalb muss nach den Vorgesprächen ein Antrag auf Genehmigung der geplanten psychotherapeutischen Behandlung bei der Krankenkasse gestellt werden. Der Patient unterschreibt ein Antragsformular, der Therapeut formuliert den Antrag, der in anonymisierter Form, ohne inhaltlich der Kasse zu Kenntnis zu gelangen, einem Gutachter zur Entscheidung über die Kostenübernahme vorgelegt wird. Die Krankenkasse übernimmt dann die Behandlungskosten entsprechend der Empfehlung des Gutachters.

Private Krankenkassen haben sehr unterschiedliche Vertragsbedingungen für psychotherapeutische Behandlungen. Diese sollten rechtzeitig vor Behandlungsbeginn erfragt und geklärt werden